6. Juli 2020

Novità Normative

Elektronischer Kassenbon und telematische Übermittlung: Die Pflicht wird um 6 Monate verschoben

Elektronischer Kassenbon und telematische Übermittlung: Die Pflicht wird um 6 Monate verschoben

Die Pflicht zur telematischen Übermittlung der Tageseinnahmen an die italienische Steuerbehörde Agenzia delle Entrate, die nun für alle Gewerbetreibenden gilt, wird um weitere 6 Monate verschoben. Aufgrund der Folgen des Covid-19-Notstands bleibt somit Zeit bis zum 1. Januar 2021, um die Vorschriften zu erfüllen. Die steuerlichen Anreize zur Umrüstung des eigenen Kassenplatzes gelten jedoch nur bis 2020, und die Einarbeitung in das neue System erfordert Zeit und Einsatz: Man sollte also nicht bis zur letzten Minute warten.

Mehr Zeit für den Kauf telematischer Registrierkassen

Das Decreto Rilancio vom vergangenen Mai verschiebt das Ende der Übergangsfrist auf Anfang nächsten Jahres. Der 1. Januar 2021 ist somit die letzte Frist für den Kauf und die Inbetriebnahme einer telematischen Registrierkasse.

In diesem Zusammenhang bietet Custom alle Lösungen, um die gesetzliche Pflicht zu erfüllen. Unsere Reihe telematischer Registrierkassen deckt nämlich jeden Bedarf ab. Ob im Geschäft oder im ambulanten Handel – die verschiedenen Geräte der Produktreihe passen sich jedem Umfeld an.

Sanktionen bei unterlassener oder verspäteter Übermittlung des Kassenbons

Verschoben werden auch die Sanktionen im Zusammenhang mit der Ausstellung des elektronischen Kassenbons. Konkret wird die Nichtanwendung von Sanktionen für Inhaber einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (Partita IVA) bis zum 1. Januar 2021 verlängert, sofern diese nicht in der Lage sind, sich rechtzeitig mit einer telematischen Registrierkasse auszustatten oder die Daten der Tageseinnahmen an die Agenzia delle Entrate zu übermitteln.

Im Vergleich zur Vergangenheit ändert die entsprechende Regelung jedoch die Modalitäten zur Erfüllung der eigenen Pflichten. Die Daten der Tageseinnahmen müssen innerhalb von zwölf Tagen nach Durchführung des Vorgangs telematisch an die Agenzia delle Entrate übermittelt werden. Unverändert bleiben die Pflichten zur täglichen Speicherung der Daten zu den Tageseinnahmen sowie die Fristen für die periodischen Mehrwertsteuerabrechnungen.

Ein weiterer Anreiz, sich möglichst bald mit dem neuen System vertraut zu machen, sind die neuen geltenden Sanktionen, die besonders streng sind. Konkret sind bei verspäteter Übermittlung der Tageseinnahmen an die Agenzia delle Entrate sowohl eine Geldstrafe als auch eine Nebenstrafe vorgesehen.

Erstere beträgt 100 % der Steuer, die dem nicht fristgerecht dokumentierten Betrag entspricht. Sie gilt auch bei unterlassenen Eintragungen in das entsprechende Register der Tageseinnahmen für jeden einzelnen Vorgang, wenn die Fiskalgeräte nicht oder nicht ordnungsgemäß funktionieren. Wird die Wartung nicht oder nicht rechtzeitig angefordert, wird dies zudem mit einer Verwaltungsstrafe von mindestens 250 bis höchstens 2.000 Euro geahndet.

Letztere gilt dagegen bei vier verschiedenen Verstößen innerhalb von 5 Jahren: Sie besteht in der Aussetzung der Lizenz oder der Genehmigung zur Ausübung der Tätigkeit für einen Zeitraum von mindestens drei Tagen bis höchstens einem Monat. Übersteigt der Gesamtbetrag der beanstandeten Tageseinnahmen 50.000 Euro, wird die Aussetzung für einen Zeitraum von einem bis sechs Monaten angeordnet.

Steuerliche Anreize für den Umstieg auf telematische Kassen

Die Verschiebung der Pflicht ist auch die letzte Gelegenheit, die steuerlichen Anreize in Anspruch zu nehmen. Für das gesamte Jahr 2020 besteht nämlich Anspruch auf einen Zuschuss in Höhe von 50 % der entstandenen Kosten. Alle Einzelheiten finden Sie in unserem ausführlichen Beitrag zu diesem Thema.

Custom ist bereits telematisch und unterstützt Sie beim Umstieg! Entdecken Sie unsere Lösungen für den Umstieg auf telematische Kassen.

 

Teilen

Verwandte Insights

Alle anzeigen