9. Oktober 2023

Novità Normative

Steuergutschrift und Fristen des Plans Industrie 4.0

Steuergutschrift und Fristen des Plans Industrie 4.0

Um Investitionen in die technologische Transformation italienischer Unternehmen zu fördern, hat das Haushaltsgesetz 2022 die Steuergutschrift für Investitionen in materielle und immaterielle Wirtschaftsgüter im Rahmen der Transition 4.0 verlängert. Hier ein Überblick über die Förderungen.

Materielle Investitionsgüter

Für materielle Wirtschaftsgüter sind folgende Steuergutschriften vorgesehen:

  • 20 % der Kosten für den Investitionsanteil bis 2,5 Millionen Euro;
  • 10 % der Kosten für den Investitionsanteil über 2,5 Millionen Euro und bis 10 Millionen Euro;
  • 5 % der Kosten für den Investitionsanteil über 10 Millionen Euro und bis zur Höchstgrenze der insgesamt förderfähigen Kosten von 20 Millionen Euro.

 

Was die Fristen betrifft, kann die Förderung vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2025 beantragt werden. Alternativ bis zum 30. Juni 2026, sofern bis zum 31. Dezember 2025 die entsprechende Bestellung vom Verkäufer angenommen und eine Anzahlung in Höhe von mindestens 20 % der Anschaffungskosten des Wirtschaftsguts geleistet wurde.

Immaterielle Investitionsgüter

Für immaterielle Wirtschaftsgüter stellt sich die Situation hingegen wie folgt dar:

  • 20 % der Kosten, bis zur jährlichen Höchstgrenze der förderfähigen Kosten von 1 Million Euro. Die Frist läuft bis zum 31. Dezember 2023 oder bis zum 30. Juni 2024, sofern bis zum 31. Dezember 2023 die entsprechende Bestellung vom Verkäufer angenommen und Anzahlungen in Höhe von mindestens 20 % der Anschaffungskosten geleistet wurden;
  • 15 % der Kosten, bis zur Höchstgrenze der förderfähigen Kosten von 1 Million Euro. Die Frist läuft vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 oder bis zum 30. Juni 2025, sofern bis zum 31. Dezember 2024 die entsprechende Bestellung vom Verkäufer angenommen und Anzahlungen in Höhe von mindestens 20 % der Anschaffungskosten geleistet wurden;
  • 10 % der Kosten, bis zur Höchstgrenze der förderfähigen Kosten von 1 Million Euro. Die Frist läuft vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2025 oder bis zum 30. Juni 2026, sofern bis zum 31. Dezember 2025 die entsprechende Bestellung vom Verkäufer angenommen und Anzahlungen in Höhe von mindestens 20 % der Anschaffungskosten geleistet wurden.

Die für Industrie 4.0 zertifizierten Custom-Lösungen

Zahlreiche Custom-Lösungen profitieren von den im Plan Industrie 4.0 vorgesehenen Förderungen: Nachfolgend finden Sie die Liste.

 

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