17. Mai 2022

Novità Normative

Elektronische Rechnungsstellung bei Pauschalbesteuerung

Elektronische Rechnungsstellung bei Pauschalbesteuerung

Ab dem 1. Juli 2022 wird die verpflichtende elektronische Rechnungsstellung auch für Steuerpflichtige mit Pauschalbesteuerung eingeführt, also für natürliche Personen, die eine unternehmerische, künstlerische oder freiberufliche Tätigkeit ausüben und im Vorjahr Einnahmen von höchstens 65.000 Euro erzielt haben. Sehen wir uns an, was diese gesetzliche Neuerung mit sich bringt.

Geschichte, Vorschriften und Gründe der E-Rechnungspflicht bei Pauschalbesteuerung

Am 13. April 2022 hat der Ministerrat die Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung auch für Steuerpflichtige im Pauschalregime beschlossen, also für diejenigen, die auf Einkünfte bis zu 65.000 Euro die Flat Tax von 15 % anwenden. Diese Maßnahme ist Teil des Gesetzesdekrets zur Umsetzung der 45 Ziele des PNRR und umfasst gezielte Maßnahmen zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung.

Die neue Pflicht steht im Zusammenhang mit der von der italienischen Regierung bei der Europäischen Kommission beantragten Verlängerung der E-Rechnungspflicht bis 2024. Freiberufler im Pauschalregime, deren jährliche Honorare 25.000 Euro nicht überschreiten, können jedoch bis 2024 weiterhin herkömmliche Rechnungen verwenden.

Die Vorteile der elektronischen Rechnungsstellung

Die Vorteile, die Italien in den letzten Jahren durch die Einführung dieses Instruments erzielt hat, sind beträchtlich. Zu den wichtigsten gehören:

  • die Stärkung der Fähigkeiten der Steuerverwaltung bei der Bekämpfung von Mehrwertsteuerbetrug und -hinterziehung, wodurch sich die Zeit bis zu deren Aufdeckung verkürzt und die Möglichkeiten zur Risikoanalyse verbessert werden;
  • die Bereitstellung zusätzlicher Dienste für Mehrwertsteuerpflichtige, wie vorausgefüllte Einkaufs- und Verkaufsregister, die Übersicht über die periodische Mehrwertsteuerabrechnung, vorausgefüllte jährliche Mehrwertsteuererklärungen und vorausgefüllte Zahlungsformulare, einschließlich der zu zahlenden, zu verrechnenden oder zu erstattenden Steuern;
  • die Abschaffung verschiedener Pflichten, wie der Übermittlung der Rechnungsdaten zu inländischen Umsätzen, der Erstellung von Intrastat-Meldungen für Einkäufe und der Pflicht zur Angabe der Einzelheiten von Verträgen, die von Leasing-, Vermietungs- und Pachtgesellschaften abgeschlossen wurden.

Die Lösungen von Custom für die neuen Vorschriften

Custom bietet verschiedene Hardware- und Softwarekombinationen, um die neuen Anforderungen von Steuerpflichtigen mit Pauschalbesteuerung zu erfüllen. Vom telematischen All-in-One-POS-PC FUSION F RT über die für die mobile Übertragung vorbereiteten Registrierkassen BIG PLUS-N RT und JSMART-N RT und die Android™-App Keep Up Smart bis hin zum Paket Elektronische Rechnungsstellung – alle unsere Lösungen bieten zahlreiche Vorteile:

  • Papierausdruck für den Kunden bei der Zahlung;
  • Stammdatensuche über die USt-IdNr.;
  • automatisches Ausfüllen der für die elektronische Rechnung erforderlichen Felder;
  • Systeme, die auch mobil einsetzbar sind;
  • ausführliche Beschreibung der fakturierten Waren.

 

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